Faszien-Checkpoint
         

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

a) Die AGB regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Tiertherapeutin und Tierhalter/in als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter/in das generelle Angebot der Tiertherapeutin annimmt und sich an die Tiertherapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

c) Die Tiertherapeutin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Tiertherapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Tiertherapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

a) Die Tiertherapeutin erbringt Ihre Dienste gegenüber dem Tierhalter/in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausbildung zur Faszientherapie zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier des Tierhalters/in anwendet.

b) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter/in nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Tiertherapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Tierhalter/in nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Tiertherapeutin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Tierhalters/in entspricht.

c) In der Regel werden von Tiertherapeuten auch Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der Tierhalter/in ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er/sie dies gegenüber der Tiertherapeutin schriftlich zu erklären.

§ 3 Mitwirkung des Tierhalters/in

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter/in nicht verpflichtet. Die Tiertherapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter/in Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§ 4 Honorierung der Tiertherapeutin und Rechnungsstellung

a) Die Tiertherapeutin hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell vereinbart sind, gelten die Sätze die im Menüpunkt - Vorgehensweise und Preise - aufgeführten Sätze.

b) Die Honorare sind für den Tierhalter/in in bar oder in Ausnahmefällen per Überweisung an die Tiertherapeutin gegen Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung. Die Rechnung enthält Namen, Anschrift und Steuernummer der Tiertherapeutin, den Namen des Tieres sowie den Namen und die Anschrift des Tierhalters. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Es ist keine Mehrwertsteuer auszuweisen. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.

c) Die Abgabe von Arzneimitteln durch die Therapeutin ist ausgeschlossen. Die Anwendung von vom Tierhalter/in mitgebrachten Arzneimitteln wird ebenfalls ausgeschlossen.

§ 5 Vertraulichkeit der Behandlung

a) Die Tiertherapeutin behandelt die Tierhalterdaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratung und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Tierhalters/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters/in. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters/in erfolgt.

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die Tiertherapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist (z.B. Meldepflicht) oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.

c) Dem Tierhalter/in stehen Einsicht in die Aufzeichnungen der Therapeutin nicht zu; er/sie kann die Aufzeichnungen auch nicht heraus verlangen.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

Die Tiertherapeutin ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet. § 36 VSBG

§ 7 Urheberrecht

a) Es dürfen keine Therapien, Therapiepläne, Unterlagen o.ä. ohne ausdrückliche Genehmigung der Tiertherpeutin vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Diese sind Urheberrechtlich geschützt.

§ 8 Geistige Eigentumsrechte

Unsere Dienste, insbesondere in Bezug auf alle Texte, Illustrationen, Bilder, Dateien, Software, Grafiken, Skripte, Fotos, Informationen, eventl. Videos, URLs, Technologie, Dokumentation, Aufmachung sowie Funktionen sind meine sämtlichen geistigen Eigentumsrechte. Durch Nutzung der Website, erwerben Sie keine Rechte, Ansprüche oder Beteiligungen an meinen geistigen Eigentumsrechten.

 


Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr ein freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.


Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin:

Sonja Thielen


Faszien-Checkpoint

Sonja Thielen

An der Wuhr 8

86830 Schwabmünchen

sonja.thielen2@gmail.com

+49 (0) 152 08765836








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